Der Weg zur eigenen Waffenbesitzkarte
Über die Mitgliedschaft im Schießsport-Centrum und regelmäßiges Training führen wir dich strukturiert zur eigenen WBK – in der Regel innerhalb von rund 12 Monaten.
Die eigene Waffenbesitzkarte bekommst du als Sportschütze in der Regel nach rund zwölf Monaten. Voraussetzung sind die Mitgliedschaft im Schiess-Sport-Centrum und im Schießsportverband BDS, regelmäßiges Training (mindestens einmal im Monat oder 18-mal im Jahr, nachgewiesen im Schießbuch), die bestandene Waffensachkunde nach § 7 WaffG, ein Mindestalter von 21 Jahren (§ 14 Abs. 1 WaffG; für Kleinkaliber .22 lfB und Einzellader-Flinten 18 Jahre) sowie waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
Du wirst Mitglied im Schießsport-Centrum Preußisch Oldendorf. Als Einstieg eignet sich ein Probeschießen oder ein Schnupperkurs.
Du trainierst über ca. 12 Monate regelmäßig (in der Regel mindestens 18 Trainingseinheiten). So weist du dein sportliches Bedürfnis nach.
Du absolvierst die Waffensachkundeprüfung. Den passenden Lehrgang bieten wir direkt bei uns an.
Nach erfülltem Trainingsnachweis stellt dir der Verband die Bedürfnisbescheinigung für deine Wunschwaffe aus.
Mit Sachkunde und Bedürfnisbescheinigung beantragst du die Waffenbesitzkarte bei deiner zuständigen Behörde – und kannst deine eigene Sportwaffe erwerben.
Für den Antrag auf die Waffenbesitzkarte reichst du bei deiner örtlichen Waffenbehörde diese Nachweise ein:
Die Behörde prüft anschließend über das Bundeszentralregister und das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister, ob Zuverlässigkeit und persönliche Eignung vorliegen.
| Grüne WBK | Gelbe WBK | |
|---|---|---|
| Waffenarten | Mehrschüssige Pistolen und Revolver, Selbstladebüchsen, Selbstladeflinten | Einzellader, Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf, einläufige Einzellader-Kurzwaffen, Perkussionswaffen |
| Beantragung | Jede Waffe einzeln, wird als Voreintrag eingetragen | Kein Voreintrag nötig |
| Frist | Die Erwerbserlaubnis gilt ein Jahr (§ 10 Abs. 1 WaffG), danach verfällt der Voreintrag | Unbefristete Erlaubnis, kein Voreintrag nötig |
| Grundkontingent | Bis zu zwei mehrschüssige Kurzwaffen und drei halbautomatische Langwaffen ohne gesonderte Begründung (§ 14 Abs. 5 WaffG) | Insgesamt bis zu zehn Waffen (§ 14 Abs. 6 WaffG) |
| Erwerbsstreckung | Höchstens zwei Schusswaffen innerhalb von sechs Monaten (§ 14 Abs. 3 WaffG) | Ebenso – § 14 Abs. 6 verweist ausdrücklich auf Absatz 3 |
In beiden Fällen gilt: Die Waffe muss in einer Disziplin der Sportordnung eines anerkannten Schießsportverbands zugelassen sein.
Ja. Als Inhaber einer Waffenbesitzkarte musst du den Erwerb der zuständigen Waffenbehörde binnen zwei Wochen schriftlich oder elektronisch anzeigen (§ 37a WaffG). Das gilt für die grüne wie für die gelbe Waffenbesitzkarte.
Wer bei der erstmaligen Erlaubnis noch nicht 25 Jahre alt ist, muss auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen (§ 6 Abs. 3 WaffG). Ausgenommen sind die Waffen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 WaffG: Waffen bis Kaliber .22 lfB mit Randfeuerzündung und höchstens 200 Joule Mündungsenergie sowie Einzellader-Flinten im Kaliber 12 oder kleiner.
Im Schießbuch hältst du fest, wann du trainiert hast. Der Schießleiter des Vereins unterzeichnet und beglaubigt die Einträge. Es ist der Nachweis, mit dem du dein Bedürfnis belegst – mindestens einmal im Monat oder 18-mal über das Jahr verteilt.
Stand: August 2026. Die Angaben geben das Waffengesetz (§§ 6, 10, 14, 37a WaffG) in der aktuell geltenden Fassung wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Entscheidung deiner zuständigen Waffenbehörde.
Am besten schon im ersten Jahr. Für die Waffen, die du erwerben willst, müssen die passenden Aufbewahrungsbehältnisse vorhanden sein – die Behörde verlangt den Nachweis beim Antrag. Ein gebrauchter Schrank ist zulässig, solange er die Anforderungen erfüllt.
In der Regel rund 12 Monate. Entscheidend ist der Nachweis regelmäßigen Trainings über diesen Zeitraum.
Mindestalter 21 Jahre (§ 14 Abs. 1 WaffG) – für Waffen bis Kaliber .22 lfB mit Randfeuerzündung und höchstens 200 Joule sowie für Einzellader-Flinten im Kaliber 12 oder kleiner genügen 18 Jahre. Dazu waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, die bestandene Waffensachkunde und ein nachgewiesenes Bedürfnis über den Schießsport.
Direkt bei uns. Wir bieten Waffensachkunde-Lehrgänge für Sportschützen und Berufswaffenträger an – siehe unsere Kursübersicht.
Noch Fragen offen? Die häufigsten beantworten wir gesammelt unter Häufige Fragen.