LEHRGÄNGE UND KURSE
Faszination Schießsport erleben!
Der erste Schritt zur Waffenbesitzkarte
Gemäß Waffengesetz § 7 muss jede Privatperson, welche Umgang mit Waffen und Munition hat, einen Sachkundenachweis ablegen. Dies folgt in Form einer Waffensachkundeprüfung.
In dem Waffensachkundelehrgang werden grundlegende gesetzliche Vorschriften, sowie waffentechnische und waffenrechtliche Kenntnisse erworben und der praktische Umgang mit einer Waffe gelehrt.
In unserem Schiesssport Centrum – Pr. Oldendorf bieten wir rund um das Jahr mehrere Lehrgänge an, um den Umgang mit Waffen (Lang- und Kurzwaffen) zu erlernen. Nach der theoretischen Einweisung erfolgt die Praxis direkt an unseren Schießständen.
Auch Schützen aus anderen Vereinen können an unseren Lehrgängen teilnehmen. Der Lehrgang beginnt jeweils um 09:00 Uhr an zwei ausgewählten Tagen.
Wiederladelehrgang
Umgang mit Treibladungspulver erlernen und anwenden
Dieser Lehrgang vermittelt das Wissen in Theorie und Praxis für Wiederlader, in den Themen Rechtsvorschriften (Grundgesetz, Sprengstoffgesetz, Gesetz über Beförderung gefährlicher Güter, Waffengesetz, Strafgesetzbuch, Ordnungswidrigkeit), Ladekomponenten (Treibladepulver, Zündhütchen, Hülsen, Geschosse), Geräte und Werkzeuge (Hülsenbearbeitung, Laborieren, Herstellen von Geschossen, Zubehör), Ladeverfahren (Räumliche Anforderungen, Vorarbeiten, Bearbeiten der Hülsen, Laborieren), Innenbalistik (Schussentwicklung und Gasdruck, beeinflussende Faktoren), Unfallvorschriften.
Prüfung erfolgt am Ende des Lehrgangs durch einen Prüfungsbeamten des Gewerbeaufsichtsamtes. Bei bestandener Prüfung wird ein Zeugnis über die Teilnahme an staatlich anerkannten Lehrgängen nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ausgestellt.
Bitte beachte: Du benötigst vor Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitserklärung (UB) nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Ohne UB ist eine Teilnahme nicht möglich. Ein polizeiliches Führungszeugnis ersetzt nicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die UB ist bei der jeweiligen zuständigen Behörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt) zu beantragen. Bitte beantrage Deine UB rechtzeitig, da die zuständigen Behörden in der Regel eine Beantragungszeit von 4 bis 8 Wochen benötigen.
Schießen für jedermann
Faszination Schießsport hautnah erleben
Unser Schnupperkurs ist der beste Weg einen direkten Einblick zu erleben, wie viel Spaß das Großkaliberschießen mit Pistole, Revolver und Langwaffe machen kann. Unter fachlicher Anweisung durch unsere Trainer wird Dir hier die Funktionsweise der Waffen, die sportlichen Disziplinen und die Umgangsweise mit den Sportgeräten direkt vor Ort ausführlich gezeigt. Munition, Waffen und Equipment werden selbstverständlich für den Kurs gestellt. Der Kurs findet jeden Monat zu folgenden Terminen statt. Eine Anmeldung kannst du direkt hier in unserem Ticketsystem durchführen.