Der Weg zur eigenen Waffenbesitzkarte

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Der Erwerb und der legale Besitz von Schusswaffen jeglicher Art, ist in Deutschland über das Waffenrecht (WaffG) und die Waffenverwaltungsvorschrift (WaffVwV) geregelt.
Der erste Schritt zur eigenen Waffenbesitzkarte (kurz WBK) ist dabei das Interesse am Schießsport. Im Regelfall macht der Interessierte bei uns im Schieß-Sport-Centrum (kurz SSC) bei einem Schnupperschießen mit. Beim Schnupperschießen wird Kurzwaffe (Revolver, Pistole) und Langwaffe (Büchse & Flinte) diverse Kaliber geschossen. Am Ende muss sich der Interessierte und auch der SSC dann entschieden, ob dem Verein beigetreten werden möchte, oder nicht.
Der Zweite Schritt ist der Eintritt in den Schießsportverband. Der Schießsportverband ist bei uns der Bund-Deutscher-Sportschützen (kurz BDS), der die einzelnen Disziplinen und Wettkämpfe anbietet, die man schießen möchte.
Mit Eintritt in den SSC und dem BDS, beginnt das Schießleben für den Schützen. Er muss nun mit dem regelmäßigen Training beginnen. Dies bedeutet das der Schütze mindestens 1-mal im Monat oder 18mal über das Jahr verteilt an einem Training teilnehmen muss. Zum Nachweis führt jeder Sportschütze ein Schießbuch, in dem festgehalten wird, wann der Schütze geschossen hat. Der jeweilige Schießleiter des Vereins unterzeichnet und beglaubigt die Schießnachweise. Des Weiteren muss der Schütze an einem Sachkundelehrgang gem. §7 Waffengesetz mit staatlich anerkannter Prüfung teilnehmen. Den Sachkundelehrgang bieten wir im SSC ebenfalls an.
Nach einem Jahr des regelmäßigen Trainings und des bestandenen Sachkundelehrgangs kann der Schütze sein Bedürfnis beantragen. Das Bedürfnis beantragt der Schütze beim Vorsitzenden des SSC. Dieser reicht den Antrag an den Landesverband weiter. Die Anträge sind alle formalisiert und die Antragswege fest vorgeschrieben. Beim Ausfüllen helfen gerne andere Mitglieder und/oder der Vereinsvorsitzender. Mit dem Bedürfnis bestätigt der Verband, dass der Schütze die beantragte Waffe zum Training und zu erfolgreichen Teilnahme an Wettkämpfen benötigen. Daher kann der Schütze nur ein Bedürfnis erhalten für eine Waffe, die in der Sportordnung des BDS in einer Disziplin genutzt wird. Je nach Bedürfnis und Disziplin wird zwischen GRÜNER (mit Voreintrag) oder GELBER Waffenbesitzkarte unterschieden.
Im ersten Jahr sollte der Schütze auch bereits nach einem geeigneten ggf. gebrauchten Waffenschrank suchen. Wichtig dabei ist, dass für die Waffen, welche der Schütze erwerben will, auch die richtigen Aufbewahrungsbehältnisse vorhanden sind.
Nach Erhalt des Bedürfnisformular folgt der Antrag einer WBK bei der örtlichen Waffenbehörde, wo alle Unterlagen durch den Schützen eingereicht werden und eine Waffenbesitzkarte beantragt wird. Folgende Unterlagen und Nachweise müssen bei der Behörde eingereicht werden:
• Bedürfnis, Original
• Sachkundenachweis, Kopie
• Nachweis der Waffen- und Munitionsaufbewahrung (Rechnung des Waffenschrankes und/oder Fotodokumentation)
• ggf. je nach Behörde Bestätigung der Mitgliedschaft oder eine Kopie des Schießbuches

Die Behörde durchleuchtet den Antragsteller dann über das Bundeszentralregister (BZR) und das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV) auf die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit. Liegen keine Einträge und keine Waffenbesitzverbote vor, wird die Waffenbesitzkarte genehmigt und kann vom Antragsteller abgeholt werden bzw. wird diesem postalisch zugesandt. Die Überprüfung geschieht übrigens regelmäßig automatisiert, so dass bei rechtsuntreu gewordenen Bürgern die Waffen „zur Vernichtung eingezogen“ werden können.
Eine Besonderheit gibt es im Waffenrecht allerdings noch: Wer unter 25 Jahren ist und eine Kurzwaffe (Revolver/Pistole) in einem Kaliber größer als .22 lfB (Kleinkaliber) erwerben will, der muss das Gutachten einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) vorlegen, welches attestiert, dass der Antragsteller die persönliche Eignung dazu besitzt.

Die WBK (Waffenbesitzkarte) ist ausgestellt
Nun kann der Schütze die Waffen gem. der jeweiligen WBK erwerben und damit trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen. Bei der GRÜNEN WBK wurde die zu beantragende Waffe mit einem sogenannten Voreintrag schon eingetragen. Der Schütze möchte z.B. eine 9 mm Pistole auf grüne WBK mit Voreintrag kaufen, dieser wird dann in die Karte gedruckt und ist ein Jahr gültig. Innerhalb dieses einen Jahres ist es dem Schützen dann möglich bei einem Händler, oder auch von privat eine Pistole im Kaliber 9 mm zu erwerben. Wird eine zweite Waffe beantragt, dann wiederholt sich dieser Vorgang selbstverständlich.
Zudem gibt es noch die Einschränkung für jeden Inhaber einer Waffenbesitzkarte, dass pro halbes Jahr nur zwei Waffen erworben werden können, egal ob auf GRÜNE oder GELBE WBK.

Zusammenfassung
Voraussetzungen für die eigene Waffenbesitzkarte nach ca. 12 Monaten

• Mitgliedschaft im Schieß-Sport-Centrum Preußisch Oldendorf • Mitgliedschaft im Schießsportverband Bund-Deutscher-Sportschützen • Mindestens 1-mal im Monat oder 18-mal in einem Jahr am Training teilnehmen • Die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung müssen gegeben sein • Die erforderliche Sachkunde muss erfolgreich bestanden sein • Ein waffenrechtliches Bedürfnis muss vorliegen • Mindestalter 18 Jahre

Unterschied GELBE / GRÜNE WBK
Im Folgenden noch einmal kurz die Unterschiede der GELBEN und GRÜNEN WBK
Die „Grüne Waffenbesitzkarte“ für Sportschützen. Auf die grüne WBK können mehrschüssige Pistolen und Revolver (auch Kleinkaliber), Langwaffen wie Selbstladebüchsen, Selbstladeflinten, erworben werden. Jede Waffe muss vorher einzeln bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Erwerbserlaubnis für die beantragte Waffe wird dann als „Voreintrag“ in die WBK eingetragen. Innerhalb eines Jahres muss die beantragte Waffe dann erworben werden, sonst verfällt der Voreintrag. Für Sportschützen gilt: Das Regelbedürfnis für Waffen der grünen WBK umfasst zwei mehrschüssige Kurzwaffen und drei Selbstladegewehre. Für dieses „Grundkontingent“ genügt die regelmäßige Teilnahme am Schießtraining.

Die „Gelbe Waffenbesitzkarte“ wird für Sportschützen erteilt. Inhaber einer solchen Waffenbesitzkarte dürfen Einzellader mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen (mehrschüssig) mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) erwerben. Die Anzahl der zu erwerbenden Waffen ist nicht beschränkt, es dürfen aber in der Regel nur zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erworben werden. Des Weiteren muss die erworbene Waffe in der Disziplin der Sportordnung eines anerkannten Schießsportverbandes zugelassen sein. Der Erwerb muss innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Waffenbehörde angemeldet werden.

Bei Fragen hilft Ihnen das Team vom Schieß-Sport-Centrum Preußisch Oldendorf gerne weiter.

7 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Beend Schade
    21. Juli 2023 17:20

    wenn ich am 26.5.2023 meine Mitgliedschaft im BDS begonnen habe und im Mai keinen Schießtermin bekommen konnte, Bis wann habe ich dann Zeit meine 12 monatlichen Schießzrainings zu absolvieren um zur Prüfung zugelassen zu werden ?
    mfg. Bernd Schade

    Antworten
    • Hallo, die Sachkundeprüfung hat nichts damit zu tun, du musst allerdings für die WBK 12 Monate im Verein sein und jeden Monat 1x geschossen haben oder du schießt 18x in dem Jahr dann kommt es nicht daarauf an wann du geschossen hast

      Antworten
  • Michaela Halske-Ebenstreit
    3. März 2024 03:15

    Hallo, ich habe vor 2003 meine Sachkundeprüfung gemacht und hatte auf meiner WBK eine Kleinkaliberpistole und eine Großkaliberpistole. Ca. 2008 habe ich beide Waffen verkauft, da ich durch meine Scheidung aus dem Schützenverein ausgetreten bin. Nun würde ich gerne wieder in einen Schützenverein eintreten. Ich weiß, dass die Sachkunde lebenslang gültig ist. Kann ich beim Eintritt in einen Schützenverein sofort wieder eine Waffe beantragen oder muss ich auch erst wieder regelmäßig ein Jahr schießen? Vielen Dank für die Info!
    Herzliche Grüße
    Michaela Halske-Ebenstreit

    Antworten
    • Hallo Michaela, du musst wieder ein Jahr schießen und in einem Verein und in einem Verband Mitglied sein.

      VG Falk

      Antworten
  • Hallo,

    verstehe ich das richtig?
    Ich muss mir noch BEVOR ich weiß, ob mir die WBK überhaupt erteilt wird, bereits einen Waffenschrank für mehrere hundert Euro anschaffen?

    mfG

    Jann

    Antworten
    • Hallo, die Behörde will bei Antragstellung wissen, in welchem Schrank die Waffen aufbewahrt werden

      mfg

      Falk

      Antworten
      • Ok…
        Was mache ich dann mit dem teuren Safe, wenn mir die Behörde die Erlaubnis dann dennoch versagt?
        Persönliches Pech? 800 Euro, poof, futsch?

        Antworten

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