Staatlich anerkannter Wiederladelehrgang
Jahnstraße 51
32361 Preußisch Oldendorf
Deutschland
Wiederladerlehrgang
Beschreibung
Dieser Lehrgang vermittelt das Wissen in Theorie und Praxis für Wiederlader, in den Themen Rechtsvorschriften (Grundgesetz, Sprengstoffgesetz, Gesetz über Beförderung gefährlicher Güter, Waffengesetz, Strafgesetzbuch, Ordnungswidrigkeit), Ladekomponenten (Treibladepulver, Zündhütchen, Hülsen, Geschosse), Geräte und Werkzeuge (Hülsenbearbeitung, Laborieren, Herstellen von Geschossen, Zubehör), Ladeverfahren (Räumliche Anforderungen, Vorarbeiten, Bearbeiten der Hülsen, Laborieren), Innenbalistik (Schußentwicklung und Gasdruck, beeinflussende Faktoren), Unfallvorschriften.
Prüfung am Ende des Lehrgangs durch einen Prüfungsbeamten des Gewerbeaufsichtsamtes.
Bitte beachten Sie: Sie benötigen vor Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitserklärung (UB) nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, ohne UB ist eine Teilnahme nicht möglich. Ein polizeiliches Führungszeugnis ersetzt nicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die UB ist bei der jeweiligen zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt, Gewerbaufsichtsamt) zu beantragen. Bitte beantragen sie Ihre UB rechtzeitig, da die zuständigen Behörden in der Regel eine Beantragungszeit von 4 – 8 Wochen benötigen.